Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
MicroChief Vertriebs GmbH
GF Armin Lorenz
1. Anerkennung von Lieferbedingungen
Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich
auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen
des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen,
sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegrafischen
oder telefonischen Abmachungen bedürfen - um bindend zu sein - unserer
schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot, Preislisten und Bestellung
Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend in Bezug auf Preis,
Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
bleibt in jedem Fall vorbehalten.
3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten
Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums-
und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen
sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne
unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser
Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können
wir nicht haftbar gemacht werden.
4. Lieferungen und Lieferfristen
Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und
ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager
verlassen hat oder bei Verwendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft
der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen
der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht
vom Vertrag.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Firma. Die Wahl der Versandart
bleibt uns überlassen. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger
Rücksendungen, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers, soweit
nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller
über, sobald die Ware das Werk/Lager verläßt. Wird der
Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert,
so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versand-bereitschaft auf den
Besteller über. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie
etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Firma. Rechnungsstellung
erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren. Aufträge, für
die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den
am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher
Gegenansprüche oder Beanstandungen ist nicht zulässig. Bei Überschreitung
der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe
von 3 % pro Monat. Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten
haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert montiert oder
in Betrieb gesetzt werden können, so muß die Zahlung geleistet
werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen
Zeit erfolgt waren. Rechnungen für Ersatzteile, kostenpflichtige
Reparaturen und Montagen sind nach Zustellung netto bar zu bezahlen oder
können per Nachnahme erhoben werden.
Im Falle eines Konkurses oder Insolvenz des Bestellers wird eine Vertragsstrafe
des zweifachen der Forderung zusätzlich und vorsorglich fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung
unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser
Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir Eigentümer
auch der neu hergestellten Sachen. Der Käufer darf die gelieferten
Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Rechtsgründe entstehenden Forderungen tritt
er an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen
so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber
vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich
unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen
zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
8. Gewährleistung und Haftung
Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu
machen. Für Reklamationen, deren Bearbeitung länger als 14 Tage
dauert, kann der Besteller weder mindern noch wandeln.
Eventuelle Reparaturen- / Gewährleistungsrücksendungen haben
frei zu erfolgen und können nur mit Rechnungskopie, Fehlerbeschreibung,
originalverpackt mit Zubehör bearbeitet werden. Ansonsten berechnen
wir Bearbeitungskosten von € 15,-- oder die Ware wird unfrei zurückgesandt.
Dies gilt auch für Waren, an denen wir nach Überprüfung
keinen Fehler oder gar Fremdverschulden feststellen konnten. Bei Fremdverschulden
erlischt jegliche Gewährleistung. Unsere Gewährleistung beschränkt
sich nach unserer Wahl auf die Instandsetzung oder den Ersatz des mangelhaften
Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht
ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art,
etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden,
die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände
zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller
Garantie, so tritt diese anstelle unserer Gewährleistung. Herstellergarantien
werden somit an den Besteller abgetreten. Jede Gewährleistung unsererseits
entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen
Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.
Wir weisen darauf hin, daß die von uns vertriebenen Systeme im Ausland
entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind nicht nach Kriterien
deutscher Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften
überprüft und entsprechen diesen daher zum Teil nicht.
9. Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Gewähren
wir dem Besteller dennoch Rücktritt, so können wir eine Vertragsstrafe
von bis zu 25% des Auftragswertes verlangen. Sofern wir aus irgendwelchen
Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber
keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
10. Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch
für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden
Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl
der Vertrag als auch die Geschäfsbedingungen im übrigen wirksam.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis
sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten
ist der Sitz unserer Firma.
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Ingolstadt den 02.01.97
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