Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MicroChief Vertriebs GmbH

GF Armin Lorenz

1. Anerkennung von Lieferbedingungen
Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Abmachungen bedürfen - um bindend zu sein - unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot, Preislisten und Bestellung
Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten.

3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.

4. Lieferungen und Lieferfristen
Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Verwendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Firma. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk/Lager verläßt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versand-bereitschaft auf den Besteller über. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

6. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Firma. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Beanstandungen ist nicht zulässig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % pro Monat. Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muß die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt waren. Rechnungen für Ersatzteile, kostenpflichtige Reparaturen und Montagen sind nach Zustellung netto bar zu bezahlen oder können per Nachnahme erhoben werden.
Im Falle eines Konkurses oder Insolvenz des Bestellers wird eine Vertragsstrafe des zweifachen der Forderung zusätzlich und vorsorglich fällig.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Der Käufer darf die gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgründe entstehenden Forderungen tritt er an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

8. Gewährleistung und Haftung
Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Für Reklamationen, deren Bearbeitung länger als 14 Tage dauert, kann der Besteller weder mindern noch wandeln.
Eventuelle Reparaturen- / Gewährleistungsrücksendungen haben frei zu erfolgen und können nur mit Rechnungskopie, Fehlerbeschreibung, originalverpackt mit Zubehör bearbeitet werden. Ansonsten berechnen wir Bearbeitungskosten von € 15,-- oder die Ware wird unfrei zurückgesandt. Dies gilt auch für Waren, an denen wir nach Überprüfung keinen Fehler oder gar Fremdverschulden feststellen konnten. Bei Fremdverschulden erlischt jegliche Gewährleistung. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Instandsetzung oder den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so tritt diese anstelle unserer Gewährleistung. Herstellergarantien werden somit an den Besteller abgetreten. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.
Wir weisen darauf hin, daß die von uns vertriebenen Systeme im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind nicht nach Kriterien deutscher Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften überprüft und entsprechen diesen daher zum Teil nicht.

9. Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Gewähren wir dem Besteller dennoch Rücktritt, so können wir eine Vertragsstrafe von bis zu 25% des Auftragswertes verlangen. Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

10. Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäfsbedingungen im übrigen wirksam.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz unserer Firma.
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Ingolstadt den 02.01.97

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